Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Debekom Cloud Services
UAB Debekom, LaisvÄ—s al. 85E-5, LT-44297 Kaunas, Litauen
Gültig ab: 15.02.2026
TEIL A – Allgemeine Rahmenbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Cloud- und IT-Dienstleistungen der UAB Debekom (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunde“). Ergänzend gelten die Besonderen Produktbedingungen für die jeweils beauftragte Leistung. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung des Dienstes zustande. Maßgeblich sind Angebot, Auftragsbestätigung sowie diese AGB.
3. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Preisliste. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zu sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Verfügbarkeit und technische Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsarbeiten oder Sicherheitsupdates können zu Einschränkungen führen. Technische Weiterentwicklungen sind zulässig, sofern keine wesentlichen Nachteile entstehen.
5. Haftung (Allgemein)
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Litauen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kaunas, Litauen.
7. Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (höhere Gewalt).
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Pandemien, staatliche Anordnungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Energie- oder Internet-Ausfälle, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Ausfälle von Rechenzentren, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
8. Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Produktbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(3) Auf das Widerspruchsrecht sowie die Frist wird der Anbieter den Kunden gesondert hinweisen.
(4) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
9. Abtretung und Vertragsübertragung
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften zu übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere eine funktionierende Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie aktuelle Software.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen und dem Anbieter erforderliche Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
11. Vertragssprache und Sprachfassungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher, englischer und litauischer Sprache veröffentlicht.
(2) Maßgeblich für die Auslegung ist die jeweilige Sprache, in der der Vertrag geschlossen wurde (Vertragssprache).
TEIL B1 – Besondere Produktbedingungen VPN-Zugang Standard
1. Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen virtuellen privaten Netzwerkzugang (VPN) zur Verfügung, der eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Endgerät des Kunden und der VPN-Infrastruktur des Anbieters ermöglicht.
(2) Der VPN-Zugang dient der sicheren Datenübertragung über öffentliche Netzwerke. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Grad an Anonymität oder Verschleierung der Internetnutzung.
(3) Der VPN-Serverstandort befindet sich – sofern nicht abweichend vereinbart – in Warschau (Polen).
(4) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Endgeräte, unterstützte Betriebssysteme) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2. Nutzung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten bzw. Konfigurationsinformationen zur Verfügung.
- Der Kunde ist berechtigt, den VPN-Zugang ausschließlich auf der vertraglich vereinbarten Anzahl von Endgeräten zu nutzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Eine Weitergabe des VPN-Zugangs an Dritte ist unzulässig.
3. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den VPN-Zugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
- Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, den VPN-Zugang zu verwenden für:
- rechtswidrige Handlungen,
- die Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
- Umgehung gesetzlicher Verbote oder behördlicher Anordnungen,
- Angriffe auf IT-Systeme Dritter (z. B. Hacking, DDoS, Portscans),
- Versand von Spam oder Schadsoftware.
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die über den VPN-Zugang übertragenen Daten und Inhalte.
4. Protokollierung
(1) Der Anbieter erhebt und speichert keine Inhaltsdaten der über den VPN-Zugang übertragenen Kommunikation.
(2) Zur Sicherstellung des technischen Betriebs, zur Missbrauchserkennung sowie zur Abrechnung können technisch erforderliche Verbindungsdaten (z. B. Zeitpunkt der Verbindung, genutzte IP-Adresse, übertragene Datenmenge) temporär verarbeitet werden.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(4) Der Anbieter weist darauf hin, dass eine vollständige Anonymität oder absolute Nichtnachverfolgbarkeit im Internet technisch und rechtlich nicht gewährleistet werden kann.
5. Vertragsbeendigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
(3) Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen für einzelne Produkte einen kostenfreien Testzeitraum gewähren. Ein Anspruch auf Gewährung eines Testzeitraums besteht nicht.
Der Umfang der während des Testzeitraums bereitgestellten Funktionen liegt im Ermessen des Anbieters und kann eingeschränkt sein.
Mit Ablauf des Testzeitraums endet der Zugang automatisch, sofern keine kostenpflichtige Fortsetzung vereinbart wird. Ein Anspruch auf Übernahme oder Fortführung von während des Testzeitraums gespeicherten Daten besteht nicht.
(4) Nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, den VPN-Zugang unverzüglich zu sperren.
TEIL B2 – Besondere Produktbedingungen Nextcloud-Zugang
1. Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen zugangsbeschränkten Cloud-Dienst auf Basis der Software „Nextcloud“ zur Verfügung.
(2) Die Leistung umfasst insbesondere:
• die Bereitstellung eines Benutzerkontos,
• den Zugang zu einer Nextcloud-Instanz über das Internet,
• die Speicherung von Kundendaten in einer externen Cloud-Speicherinfrastruktur (Object Storage) eines Drittanbieters.
(3) Die Nextcloud-Software wird auf einem Server betrieben, der vom Anbieter administriert wird. Die Datenspeicherung erfolgt in einem Objekt-Cloudspeicher des Anbieters Scaleway S.A.S. innerhalb der Europäischen Union.
(4) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
(5) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Speicherinhalt, keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg und keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
2. Bereitstellung und Zugang
(1) Der Zugang erfolgt über eine vom Anbieter benannte Internetadresse.
(2) Der Kunde erhält individuelle Zugangsdaten und ist verpflichtet, ein eigenes Passwort festzulegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung oder eine Gefährdung der Systemsicherheit bestehen.
3. Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte, die er über seinen Nextcloud-Zugang speichert, verarbeitet oder überträgt, selbst verantwortlich.
(2) Es ist dem Kunden untersagt, über den Dienst:
• rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verbreiten,
• Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen,
• Schadsoftware oder schädliche Skripte hochzuladen,
• den Dienst missbräuchlich oder in einer Weise zu nutzen, die die Stabilität oder Sicherheit der Systeme beeinträchtigt.
(3) Der Anbieter betreibt die technische Infrastruktur nach branchenüblichen Sicherheitsstandards und kann hierbei interne Sicherungsmechanismen einsetzen. Diese dienen ausschließlich der Betriebssicherheit und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung bestimmter Datenstände.
Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner gespeicherten Daten verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt die regelmäßige Erstellung eigener Sicherungskopien. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat.
4. Datenspeicherung
(1) Die vom Kunden gespeicherten Daten werden technisch in einer Cloud-Speicherinfrastruktur (Object Storage) des Anbieters Scaleway S.A.S. innerhalb der Europäischen Union gespeichert.
(2) Der Anbieter hat keinen inhaltlichen Zugriff auf die vom Kunden gespeicherten Daten und nimmt keine inhaltliche Prüfung vor.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
5. Zugriff und Sperrung
Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge bei missbräuchlicher Nutzung oder Gefährdung der Systemsicherheit zu sperren.
6. Vertragsbeendigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
(3) Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen für einzelne Produkte einen kostenfreien Testzeitraum gewähren. Ein Anspruch auf Gewährung eines Testzeitraums besteht nicht.
Der Umfang der während des Testzeitraums bereitgestellten Funktionen liegt im Ermessen des Anbieters und kann eingeschränkt sein.
Mit Ablauf des Testzeitraums endet der Zugang automatisch, sofern keine kostenpflichtige Fortsetzung vereinbart wird. Ein Anspruch auf Übernahme oder Fortführung von während des Testzeitraums gespeicherten Daten besteht nicht.
(4) Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden gesperrt. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche gespeicherten Daten nach einer angemessenen Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
TEIL B3 – Besondere Produktbedingungen Scaleway Resale
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese besonderen Produktbedingungen gelten für den Weiterverkauf von Cloud-Produkten und -Leistungen der Scaleway S.A.S. (nachfolgend „Scaleway“) durch den Anbieter an Endkunden.
(2) Der Anbieter tritt hierbei als Reseller auf und vermittelt bzw. vertreibt das Produktangebot von Scaleway im eigenen Namen an den Kunden.
(3) Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scaleway in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
2. Leistungsumfang und Preisgestaltung
(1) Der Anbieter vertreibt grundsätzlich das gesamte Produktportfolio von Scaleway.
(2) Der Anbieter kann im Rahmen ihrer Preisgestaltung einen Preisnachlass gegenüber dem offiziellen Listenpreis von Scaleway gewähren. Ein Anspruch auf dauerhafte Preisstabilität oder auf einen bestimmten Preisnachlass besteht nicht.
(3) Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3. Varianten des Resale-Modells
3.1 Variante 1 – Einzelprodukt-Weiterverkauf (1:1-Resale)
(1) Bei dieser Variante stellt der Anbieter dem Kunden einzelne Scaleway-Produkte (z. B. eine Datenbankinstanz oder einen Server) zur Verfügung.
(2) Der Kunde erhält vom Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten.
(3) Vertragspartner des Kunden ist der Anbieter. Abrechnung und Vertragsverwaltung erfolgen ausschließlich über den Anbieter.
(4) Die technische Leistungserbringung erfolgt durch Scaleway.
3.2 Variante 2 – Einrichtung eines vollständigen Scaleway-Accounts
(1) Der Anbieter richtet für den Kunden einen vollständigen Scaleway-Account ein, über den dem Kunden das gesamte Produktangebot von Scaleway zur Verfügung steht.
(2) Der Anbieter behält sich einen IAM-Account ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung und administrativen Verwaltung vor.
(3) Der Anbieter erhält keinen Zugriff auf die vom Kunden innerhalb des Accounts eingerichtete Infrastruktur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Kunde ist für die eigenständige Konfiguration und Nutzung der gebuchten Produkte verantwortlich.
3.3 Variante 3 – Aufbau einer Infrastruktur im Rahmen eines Projektvertrages
(1) Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter eine vollständige Infrastruktur auf Basis von Scaleway-Produkten planen, konfigurieren und implementieren.
(2) Hierfür wird ein gesonderter Projekt- oder Beratungsvertrag abgeschlossen.
(3) Dieser regelt insbesondere Dauer, Umfang der Beratung und Implementierung sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Anbieters.
(4) Nach Abschluss des Projekts liegt der Betrieb der Infrastruktur – sofern nicht anders vereinbart – in der Verantwortung des Kunden.
4. Einbeziehung der Scaleway-Bedingungen
(1) Für die Nutzung der Scaleway-Produkte gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und technischen Richtlinien von Scaleway.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen von Scaleway gehen zwingende Regelungen von Scaleway vor, soweit sie die technische Leistungserbringung betreffen.
(3) Der Kunde erkennt an, dass Änderungen im Produktangebot oder in den Bedingungen von Scaleway unmittelbare Auswirkungen auf die über den Anbieter bezogenen Leistungen haben können.
5. Verfügbarkeit, Preise und Produktänderungen
(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Scaleway-Produkte oder -Funktionen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Preisstabilität, Preisstruktur oder die zukünftige Verfügbarkeit bestimmter Produkte.
(3) Änderungen, Einschränkungen oder Einstellungen einzelner Leistungen durch Scaleway stellen keinen Mangel der durch den Anbieter erbrachten Leistung dar, sofern der Anbieter diese Änderungen nicht zu vertreten hat.
6. Haftung und Abgrenzung
(1) Der Anbieter haftet nicht für technische Ausfälle, Leistungsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die im Verantwortungsbereich von Scaleway liegen.
(2) Der Anbieter haftet nur im Rahmen der in Teil A geregelten allgemeinen Haftungsbestimmungen.
(3) Die Verantwortung für die technische Konfiguration, Datensicherung und rechtmäßige Nutzung der gebuchten Infrastruktur liegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Kunden.
